Beitragsordnung
Auszug aus der Beitragsordnung 2022
Gemäß § 6 und § 9 Pkt. 4 der Satzung des Anglervereins erhebt der Vorstand des Anglervereins Meichow e.V. Mitgliedsbeiträge.
1. der Mitgliedsbeitrag für den Erhalt der DAFV - Beitragsmarke (LAVB-Bdg.) und
zusätzlich für die Beangelung von Vereinspachtgewässer des AV Meichow bertägt:
- als Vollzahler: 70,- EURO / Vollzahler sind alle die, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- als Kind o. Jugendlicher 20,- EURO / Kinder und Jugendliche (8 - 17 Jahren)
- als passive Mitglied 40,- EURO / passive Mitglieder sind alle die, die keine DAFV - Gewässer beangeln und ihre Mitgliedschaft im DAFV beibehalten möchten.
2. Vereinsbeitragskarte (ohne DAFV - Beitragsmarke vom LAVB-Bdg.)
- diese Mitgliedskarte gilt nur für die Beangelung des Haussees (Dorfteich) im OT Polßen
- für Vollzahler (ab vollendeten 18. Lebensjahr) 20, - EURO
- Kind und Jugendlicher (8 - 17 Jahren) 10, - EURO
3. Zusatzbeitrag für Neuaufnahmen
- für Vollzahler (ab vollendeten 18. Lebensjahr) 10, - EURO
- Kind und Jugendlicher (8 - 17 Jahren) 5, - EURO
5. Portogebühren bei Zustellung der Beitragsmarke bzw. Angelkarte über den
Postweg
- 6, - Euro (Übergabeeinschreiben)
6. Bootsliegeplatzgebühr
- für den Dorfteich (Haussee) in Polßen wird eine Bootsliegeplatzgebühr in Höhe von 10, - Euro erhoben
Wichtig !!!
Alle zahlungssäumigen Mitglieder werden gemäß Satzung aus dem Verein ausgeschlossen, wenn sie ihren Beitrag nicht bis zum 30. April des Jahres bezahlt haben. Bei einer erneuten Antragsstellung auf Vereinsmitgliedschaft müssen dann ab dem 1. Mai die o. g. Aufnahmegebühren entrichtet werden.